24.05.2012

Prozessprolongation – Die regelmäßige Überprüfung und Bestätigung Ihrer Prozesse

Unter der Prolongation von Prozessen wird die Laufzeitverlängerung der in einer Prozessbeschreibung formulierten Aktivitäten, Verantwortlichkeiten, Risiken und Kontrollen verstanden. Die damit verbundene regelmäßige Bewertung der Prozesse wird für immer mehr Unternehmen und Organisationen verbindlich.
 
So fordert beispielsweise Solvency II, die EU-Richtlinie zur Solvabilitätsvorschrift für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen, zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sämtlicher Bestandteile des Risikomanagementsystems, u.a. die jährliche Überwachung der Funktionsfähigkeit sämtlicher Kontrollen.
 
Mit dem konfigurierbaren ADONIS Freigabeworkflow für Prozessmodelle und dem ADONIS Prozessportal stehen Ihnen zwei ideale Begleiter zur Verfügung, um dieser organisatorischen Herausforderung zu begegnen.
 
Im Rahmen der Freigabe Ihrer Prozesse legen Sie Gültigkeitsdaten und Prolongationstermine fest. Der ADONIS Prozessportalserver überwacht die Termine und Fristen und startet rechtzeitig die erforderlichen Prolongationsworkflows. So werden Ihre Prozessverantwortlichen automatisch per E-Mail über die anstehenden Prolongationen informiert und die Aufgaben zur Verlängerung der Prozesse im Prozessportal eingestellt. Das Eskalationsmanagement des ADONIS Prozessportals informiert im Falle der Nichtbearbeitung bei Bedarf zusätzliche Adressaten. So behält das ADONIS Prozessportal alle Ihre Prozesse im Blick und stellt die fristgerechte Überprüfung sicher.
 
Für mehr Informationen kontaktieren Sie Herrn Kai Eckert unter +49-(0)30-2269-2510 oder kai.eckert(at)boc-de.com